Jugendtage 2022

Hausordnung der Passionsspiele 2022 – Jugendtage

Endlich ist es soweit.

Hausordnung der Passionsspiele 2022

Geltungsbereich / Hausrecht

Diese Hausordnung konkretisiert das Hausrecht der Gemeinde Oberammergau für alle im Rahmen der Passionsspiele Oberammergau 2022 (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) verwendeten Gebäude, Räume und Flächen, insbesondere für das Passionstheater, (nachfolgend „Veranstaltungsstätte“ genannt). Das Hausrecht gegenüber den Besuchern wird auch von den, durch den Veranstalter beauftragten Personen, insbesondere dem Sicherheitspersonal, ausgeübt. Deren Anweisungen und Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Besucher der Veranstaltung haben sich stets so zu verhalten, dass weder die Ordnung noch die Sicherheit anderer Personen gefährdet ist und die von den Organen des Veranstalters und/oder behördlichen Überwachungsorganen getroffenen Anordnungen befolgt werden.

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung oder die Ticket-AGB ist der Veranstalter berechtigt, alle zuwiderhandelnden Personen von der Veranstaltung zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Dies kann den Verfall eines etwaig entrichteten Entgelts sowie Schadenersatzforderungen des Veranstalters und entsprechende gerichtliche Schritte zur Folge haben.

 

Einlass und Eintrittskarten

Der Einlass findet eine Stunde vor Aufführungsbeginn statt.

Der Einlass ist nur gegen Vorlage der gültigen Eintrittskarte bzw. Akkreditierung gestattet. Auf dem Ticket ist der Name des Besuchers einzutragen.

Das Ticket ist am Einlass vorzuzeigen. Es finden Einlasskontrollen statt.

Auf Verlangen des Einlasspersonals ist der Personalausweis vorzuzeigen, um überprüfen zu können, ob die auf dem Ticket eingetragene Person dieselbe ist wie der Besitzer des Tickets.

Während der Aufführung besteht die Verpflichtung, das Ticket jederzeit bei sich zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Das Ticket kann jederzeit überprüft werden, insbesondere, um gefälschte Tickets zu erkennen. Der Besucher hat auf Aufforderung hin darzulegen, wie er in den Besitz des Tickets gelangt ist und auf welcher vertraglichen Grundlage (konkreter Vertragsschluss) er anwesend ist. Sollte sich herausstellen, dass der Besucher mit einem gefälschten Ticket eingelassen wurde, ist er verpflichtet, auf Anweisung seinen Platz wieder zu verlassen.

Veränderungen des Tickets (außer solche bezüglich einer Namenseintragung) sind zu unterlassen und führen zur Ungültigkeit des Tickets. Eine solche Veränderung berechtigt dazu, den Einlass zu verweigern. Dies gilt insbesondere dann, wenn der auf dem Ticket aufgedruckte Preis geschwärzt wurde.

Das Mindestalter für den Besuch der Passionsspiele ist 6 Jahre. Kinder unter 6 Jahren sind grundsätzlich nicht zugelassen.

 

Mitgeführte Gegenstände

Das Mitführen folgender Gegenstände ist  in der Veranstaltungsstätte untersagt:

Nicht in der Veranstaltungsstätte erworbene Speisen und Getränke Taschen welche das DIN A4-Format überschreiten pyrotechnisches Material Waffen Feuerwerkskörper andere gefährliche Gegenstände

Im Rahmen der Einlasskontrollen finden ggf. Taschen- und Körperkontrollen statt. Diese sind in angemessenem Umfang zu dulden.

Während der Vorstellungen sind etwaige Geräte (z.B. Handy, Smartphone) so einzurichten, dass diese weder durch Ton-, Vibrations- oder Lichtsignale die Aufführung stören.

 

Tiere

Das Mitführen von Tieren im Passionstheater ist untersagt. Insbesondere ist die Mitnahme von Hunden zu unterlassen; dies gilt auch für Blindenhunde, da aufgrund der Räumlichkeiten generell keine Hunde möglich sind.

 

Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Mitgebrachte Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen gegen eine Gebühr an den Gepäck- Depots zur Aufbewahrung abgegeben werden.

Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

 

Vorbehalt der Änderung des Sitzplatzes

Der Besucher kann bei der Aufführung der Passionsspiele grundsätzlich den vereinbarten Sitzplatz einnehmen.

Der Veranstalter ist berechtigt, dem Besucher einen anderen Sitzplatz zuzuweisen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und der neu zugewiesene Sitzplatz für den Besucher zumutbar ist. Ein wichtiger Grund für die Zuweisung eines anderen Sitzplatzes ist es, wenn der vertraglich vereinbarte Sitzplatz nicht mehr verfügbar ist, z.B. aufgrund behördlicher Anordnungen oder Beschädigung. Der neu zugewiesene Sitzplatz ist für den Besucher nur zumutbar, wenn er sich innerhalb derselben Kategorie befindet.

Sollte ein wichtiger Grund vorliegen, aber kein Sitzplatz mehr in derselben Kategorie verfügbar sein, so wird dem Besucher, soweit verfügbar, ein Sitzplatz in einer niedrigeren Kategorie zugewiesen. Der Besucher kann in diesem Fall verlangen, dass ihm die Differenz des gezahlten Entgelts zum Entgelt für ein Ticket in der niedrigeren Kategorie erstattet wird.

 

Zutrittsverbot

Den Besuchern ist das Betreten der Darsteller-Bereiche (Bühnen, Garderoben, usw.) und aller sonstigen, sich in der Veranstaltungsstätte befindlichen Räume oder Örtlichkeiten, die nicht unmittelbar für Besucher bestimmt und entsprechend gekennzeichnet sind, verboten.

 

Videoüberwachung

Zum Schutz der Besucher wird die Veranstaltungsstätte videoüberwacht. Das Videomaterial wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze, insbesondere der DS-GVO, verarbeitet.

 

Fundsachen

Gegenstände aller Art, die im Bereich des Passionstheaters gefunden werden, sind bei der Information abzugeben, wo diese vom Berechtigten abgeholt werden können.

Der Verlust von Gegenständen sind der Information zu melden.

 

Ausübung des Hausrechts

Der Veranstalter übt in der Veranstaltungsstätte das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Hausverweise und Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechts zu ergreifen. Er ist insbesondere berechtigt, Besucher der Veranstaltungsstätte zu verweisen, wenn diese die Veranstaltung stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Ticket-AGB der Gemeinde Oberammergau verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen wird. In den vorgenannten Fällen ist ein etwaig entrichtetes Eintrittsgeld nicht zu erstatten.

Personen, die eine Personenkontrolle verweigern oder ihre Aufenthaltsberechtigung nicht durch eine gültige Eintrittskarte nachweisen können, können am Eintritt gehindert bzw. der  Veranstaltungsstätte verwiesen werden. Entsprechendes gilt im Falle der Verweigerung der Nachzahlung der Differenz zum vollen Kartenpreis bei fehlendem Nachweis der Ermäßigungsberechtigung bei Vorlage eines ermäßigten Tickets.

Der Veranstalter ist im Rahmen der geltenden Gesetze berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, aufzunehmen oder von der Polizei aufnehmen zu lassen.

Stand 15.02.2021 - Jugendtage 2022 © 2021 Passionsspiele Oberammergau

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